Das angefochtene Urteil wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 75 Euro festgesetzt wird. Die zum Rechtsfolgenausspruch getroffenen Feststellungen bleiben aufrecht erhalten.
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und die dem Betroffenen darin erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.
Das Amtsgericht hatte den Betroffenen mit Urteil vom 23.07.2008 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von 1 Monat unter Gewährung der sog. "Viermonatsfrist" verhängt. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 24.03.2009 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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