LG Heidelberg, vom 13.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 245/05
Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2006 - Aktenzeichen 12 U 86/06
DRsp Nr. 2006/23372
Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung
»Hat ein Versicherungsnehmer bei der telefonischen Bitte um Überlassung einer Versicherungsbestätigung nach § 29 aStVZO die Absicht geäußert eine Vollkaskoversicherung zu beantragen, und erhält er daraufhin die Deckungskarte ohne ausdrückliche und hervorgehobene Beschränkung auf den Haftpflichtschutz, so genießt er vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung.Zur Anzeigepflicht bei vorläufiger Deckungszusage.«