Autor: Stephan Schröder |
Ein Großteil der Heilbehandlungskosten schafft in der Regulierungspraxis kaum Probleme, weil der Gegenstand der Ersatzleistung mit dem der gesetzlichen und privaten Krankenkassen übereinstimmt.
Überwiegend werden die Kosten von den Ärzten und den Krankenhäusern direkt mit den Kassen abgerechnet bzw. vom Privatversicherten direkt in Anspruch genommen. Da gem. §
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