Zahlungsanspruch des Kfz-Vermieters wegen gefahrener Mehrkilometer - Bestreiten von Mehrkilometerleistungen mit Nichtwissen zulässig?
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2006 - Aktenzeichen I-10 U 76/06
DRsp Nr. 2007/4798
Zahlungsanspruch des Kfz-Vermieters wegen gefahrener Mehrkilometer - Bestreiten von Mehrkilometerleistungen mit Nichtwissen zulässig?
»1. Der Kfz-Mieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, die ihm in Rechnung gestellten Mehrkilometer mit Nichtwissen zu bestreiten.2. Setzt sich die Mietwagenrechnung aus Mehrkilometerleistungen für mehrere (hier: sieben) von dem Mieter genutzte Mietfahrzeuge zusammen, muss der Kfz-Vermieter zur Herbeiführung der Fälligkeit bereits in der Rechung die auf jedes einzelne Fahrzeug entfallenden Mehrkilometer einzeln aufschlüsseln.«