OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.09.2006
I-10 U 76/06
Normen:
BGB § 166 § 278 ; ZPO § 138 Abs. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2007, 337
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 20.04.2006

Zahlungsanspruch des Kfz-Vermieters wegen gefahrener Mehrkilometer - Bestreiten von Mehrkilometerleistungen mit Nichtwissen zulässig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2006 - Aktenzeichen I-10 U 76/06

DRsp Nr. 2007/4798

Zahlungsanspruch des Kfz-Vermieters wegen gefahrener Mehrkilometer - Bestreiten von Mehrkilometerleistungen mit Nichtwissen zulässig?

»1. Der Kfz-Mieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, die ihm in Rechnung gestellten Mehrkilometer mit Nichtwissen zu bestreiten. 2. Setzt sich die Mietwagenrechnung aus Mehrkilometerleistungen für mehrere (hier: sieben) von dem Mieter genutzte Mietfahrzeuge zusammen, muss der Kfz-Vermieter zur Herbeiführung der Fälligkeit bereits in der Rechung die auf jedes einzelne Fahrzeug entfallenden Mehrkilometer einzeln aufschlüsseln.«

Normenkette:

BGB § 166 § 278 ; ZPO § 138 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe: