OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.03.2006
8 U 211/05
Normen:
BGB § 634 ;
Vorinstanzen:
LG Limburg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 24/04

Zu Schadensersatzansprüchen des Bestellers bei Einbau einer Autogasanlage in ein Fahrzeug, das für den Einbau einer solchen Anlage ungeeignet ist

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.03.2006 - Aktenzeichen 8 U 211/05

DRsp Nr. 2006/23320

Zu Schadensersatzansprüchen des Bestellers bei Einbau einer Autogasanlage in ein Fahrzeug, das für den Einbau einer solchen Anlage ungeeignet ist

Normenkette:

BGB § 634 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Zwischen den Parteien ist im Streit, ob die Beklagte Schadensersatz zu leisten hat im Zusammenhang mit dem Einbau einer Autogasanlage.

Die Beklagte baute im Januar 2003 eine solche Autogasanlage im Auftrag des Klägers für 2.520 EUR in dessen als Taxi genutztes Fahrzeug A1 ein. Nachdem der Kläger das Fahrzeug ohne von ihm beklagte Beeinträchtigungen des Fahrbetriebs etwa 14.000 km gefahren hatte, ließ er am 26.2.2003 turnusgemäß eine Inspektion des Fahrzeugs bei einer A-Vertragswerkstatt (Firma B) durchführen. Unmittelbar darauf traten Betriebsstörungen auf. Versuche der Firma B, diese Betriebsstörungen zu beheben, blieben ohne Erfolg. Am 17.3.2003 stellte ein Techniker der Firma B fest, dass drei von vier Zylindern des Motors keine Kompression hatten und der Motor repariert oder ausgetauscht werden müsse. Der Kläger hat daraufhin den Rücktritt von dem mit der Beklagten geschlossenen Vertrag erklärt.