Autor: Hering |
Die Haftung erfolgt aufgrund von Verschulden. Der Geschädigte muss nachweisen, dass der Schaden aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit oder Irrtum oder Unterlassen von Seiten des Anspruchsgegners entstanden ist. Bei Mitverschulden wird die Entschädigung gemindert. Die Höhe der Minderung liegt im Ermessen des Gerichts.
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