Autor: Hering |
In Malta besteht Versicherungspflicht für jedes Kraftfahrzeug; die Fahrzeuginsassen sind mitversichert. Die Haftpflichtversicherung kann direkt verklagt werden.
Die Mindestdeckungssummen betragen:
Gegenstand | Betrag in Euro |
Personenschaden pro Unfall | 2.500.000 |
Sachschaden pro Unfall | 500.000 |
Ab 01.07.2012 erhöhen sich die Mindestdeckungssummen wie folgt:
Gegenstand | Betrag in Euro |
Personenschaden | 5.000.000 |
Sachschaden | 1.000.000 |
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