Verkehrsopferschutz

Autor: Hering

Der Sicherungs- und Entschädigungsfonds zahlt wenn:

die Versicherung insolvent ist,

das Fahrzeug nicht versichert war oder dessen Versicherung unwirksam ist,

der Schädiger z. B. wegen Unfallflucht nicht feststellbar ist.

der Schaden durch ein gestohlenes Fahrzeug verursacht wurde.

Ist das schädigende Fahrzeug unversichert, so wird beim Sachschaden ein Selbstbehalt abgezogen. Ein Selbstbehalt wird auch dann abgezogen, wenn das Fahrzeug gestohlen war. Bei Unfallflucht wird der Sachschaden nicht gezahlt.