Haftungsbeteiligung bei mehr als zwei Beteiligten

Autor: Stephan Schröder

Natürlich kommt es vor, dass drei und mehr Beteiligte vorhanden sind. In diesen Fällen wird die Haftungsverteilung komplizierter, weswegen der Serienunfall gesondert besprochen wird (siehe Teil 8.1.1.17.5). Hier an dieser Stelle soll ein systematischer Überblick gegeben werden, um die Methodik aus einem anderen Blickwinkel zu verdeutlichen.

Im Ansatz muss zunächst zwischen dem Außenverhältnis und dem Innenverhältnis unterschieden werden.

Das Innenverhältnis, also ein Anspruchsteller steht einem oder mehreren Schädigern gegenüber, ist von nachrangiger Bedeutung und wird nur so weit gestreift, als es im eben genannten Sinne von Bedeutung werden kann.

Im Außenverhältnis gibt es eine grundlegende Unterscheidung danach,

ob der Schaden aller Beteiligten gleichzeitig, also durch ein und dasselbe Unfallereignis, eintritt und durch mehrere Ersatzpflichtige verursacht wurde, die dann im Rechtsverhältnis der sogenannten Nebentäterschaft stehen,

oder ob sich zeitlich aufeinander folgende Unfälle bzw. Schädigungen ereignen, also Folgeunfälle vorliegen. Ein typischer Folgeunfall ist die Auffahrserie, in welcher zunächst ein zweites Fahrzeug auf das erste auffährt und anschließend ein drittes - oder weitere - Fahrzeuge auf das zweite.

Anspruchsteller trifft kein Verschulden