Prüfungsreihenfolge bei der Ermittlung der Haftungsverteilung

Autor: Stephan Schröder

Bei der Anwendung der vorstehend geschilderten Grundlagen und der dort wiedergegebenen Tabellen sollte in einer bestimmten Reihenfolge vorgegangen werden.

1.

Der erste Blick richtet sich auf die Funktion, die der Mandant als Anspruchsteller im Zeitpunkt des Unfalls eingenommen hat.

2.

Der zweite ist auf die Funktion des Unfallgegners zu richten. Beides ist nach den bereits erläuterten Kriterien zu prüfen (dazu siehe die Teil 8.1.1.8 bis Teil 8.1.1.14).

Dadurch erfolgt die erste, grundlegende Weichenstellung danach, ob es sich bei den Beteiligten um Kraftfahrzeughalter (wegen Anrechnung der Betriebsgefahr einschließlich Fahrer) handelt oder um nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger und Radfahrer).