Autor: Stephan Schröder |
Die Berechnung des Unterhaltsschadens in einem Doppelverdienerhaushalt soll an folgendem Beispielsfall dargestellt werden:
In einer kinderlosen Ehe wird durch einen Unfall die Ehefrau getötet. Beide Ehepartner waren vor dem Unfall in vollem Umfang erwerbstätig. Das monatliche durchschnittliche Nettoeinkommen des Ehemannes betrug 2.400 Euro, das der Ehefrau 2.100 Euro; den Haushalt hatten sie vor dem Unfall beiderseits zu gleichen Teilen besorgt.
Zunächst soll der Barunterhaltsschaden errechnet werden. Aus dem gemeinsamen Einkommen sind zunächst die fixen Kosten auszuscheiden, aus der Differenz ergibt sich dann der Betrag der abhängigen Kosten/das verteilbare Einkommen. Somit ist die Rechnung vorzunehmen:
Nettoeinkommen des Mannes | 2.400 Euro |
zzgl. Nettoeinkommen der Frau | 2.100 Euro |
Gesamteinkommen | 4.500 Euro |
Die fixen Kosten sollen einmal pauschal nach Erfahrungssatz mit 40 % des Gesamteinkommens angesetzt werden (zu den Einzelheiten siehe Teil 9.1.9.5).
4.500 x 0,40 = | 1.800 Euro |
Der Rest sind die abhängigen Kosten, also | 2.700 Euro |
Der Barunterhaltsschaden beim verteilbaren Einkommen entspricht dem Anteil, den die getötete Ehefrau zum gemeinsamen Einkommen beizusteuern hatte. Nach der Formel (verteilbares Einkommen / 2 x Nettoeinkommen der Getöteten / Gesamteinkommen) wird also gerechnet:
2.700 / 2 x 2.100 / 4.500 = | 630 Euro |
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