Autor: Stephan Schröder |
Das Wahlrecht des Geschädigten zwischen entgangenem Gewinn oder Ersatz der Mietwagenkosten entfällt ausnahmsweise, wenn mindestens ein zweites, im Reparaturzeitraum ungenutztes Fahrzeug als Reserve vorhanden und dessen zeitweiser Einsatz zuzumuten ist (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 31.10.2013 -
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