Berechnung des Abzugs

Autor: Stephan Schröder

Inzwischen ist die Diskussion über die Berechnung des Abzugs für Eigenersparnis in Fluss geraten. - Bisher standen sich zwei Berechnungssysteme gegenüber: Entweder wurde der Abzug pauschal in einem bestimmten Prozentsatz vom Betrag der Mietwagenrechnung vorgenommen oder aber konkret nach den Betriebskosten des Unfallfahrzeugs berechnet. Der Pauschalabzug wurde ganz überwiegend mit 15 % angesetzt; ausnahmsweise, i.d.R. bei Fahrleistung über 1.000 km mit dem Mietfahrzeug auch mit 20 %. Jedoch ist nunmehr auch der Pauschalsatz von 15 % umstritten und wird teilweise auf 10 % herabgesetzt.