Autor: Stephan Schröder |
Die Person des Klägers und die damit verbundene Aktivlegitimation in einem Prozess ist durch die Inhaberschaft des Schadensersatzanspruchs vorgegeben (siehe auch: Quaisser, Die Aktivlegitimation bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden, NJW 2022,
Oftmals wird in einem Prozess die Aktivlegitimation des Klägers bestritten. Zum Nachweis, dass er Halter und Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs ist, muss in diesen Fällen nicht nur die Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden, sondern auch der Kaufvertrag, mit dem das Fahrzeug erworben wurde.
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