Fahren trotz entzogener Fahrerlaubnis

Autor: Hofmann

(siehe → Fahren ohne Fahrerlaubnis Rdnr. 10 ff.)

Das Fahren nach Entziehung der Fahrerlaubnis ist strafbar nach § 21 StVG. Wird der Führerschein belassen, so kann ein vermeidbarer Verbotsirrtum vorliegen.

Hinweis:

Das Fahren bei entzogener Fahrerlaubnis ist in der Kraftfahrzeughaftpflicht- und kaskoversicherung ein Verstoß gegen die Führerscheinklausel und kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. In der Rechtsschutzversicherung liegt gleichfalls eine Obliegenheitsverletzung vor, ebenfalls wegen Verstoßes gegen die Führerscheinklausel.

Bei erfolgreichem Wiederaufnahmeverfahren entfällt etwaig zwischenzeitlich begangener § 21 StVG (BayObLG, Beschl. v. 16.07.1991 - RReg 2 St 133/91, DAR 1991, 464).