BVerfG - Beschluß vom 02.11.1977 (2 BvR 459/77)
Die Bestimmung des § 24a, 2. Alternative StVG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Die Auffassung des Gesetzgebers, wonach auch die darin bezeichnete Handlung generell gefährlich und mit einer Sanktion zu bedrohen [...]