OVG Lüneburg - 09.02.1984 (12 A 175/83)
'Für die Anordnung, das Fahrtenbuch unaufgefordert jeweils zum 1. eines Monats bei der Straßenverkehrsbehörde vorzulegen, ist eine Rechtsgrundlage nicht ersichtlich. § 31 a Satz 3 Halbs. 2 StVZO bestimmt zwar, daß das [...]