VG Mainz - 25.03.1985 (7 L 4/85) - DRsp Nr. 1996/19024
VG Mainz, vom 25.03.1985 - Aktenzeichen 7 L 4/85
DRsp Nr. 1996/19024
Hat das Amtsgericht im Rahmen eines Beschlusses nach § 111aStPO die Fahrerlaubnis der Klasse 2 ausgenommen, so hat der Betroffene bis zum Eintritt der Rechtskraft des Strafurteils, das die vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis ausspricht, einen Anspruch auf Aushändigung eines Führerscheins der Klasse 2.