LAG Hamm - Beschluss vom 22.04.2005 (10 TaBV 134/04)
A Die Beteiligten streiten um die Eingruppierung eines Mitarbeiters des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber, der insgesamt ca. 270 Mitarbeiter beschäftigt, führte auf dem Gelände der Firma S5xxxxxxx in H5xxx-Kabel [...]