AG Nürnberg - Urteil vom 07.04.2009 (13 C 8696/08)
I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 618,57 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 22.11.2008 zu bezahlen. II. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet [...]