Halter- und Versicherungsermittlung

Autor: Weinand

Der Pflichtversicherer für das Kraftfahrzeug ist in Belgien registriert und kann über das amtliche Kennzeichen, ebenso wie der Halter, ermittelt werden.

Seit die 4. Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten ist, kann der Pflichtversicherer über den Garantiefonds (Fonds Commun de Garantie Belge - Belgische Gemeenschappelijk Waarborgfonds, zur Anschrift siehe Teil 3/5) ermittelt werden.