OVG Niedersachsen - Urteil vom 10.01.2011
12 LA 167/09
Normen:
BRAO § 3; BRAO § 43a Abs. 2; GG Art. 12; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3; StVZO § 31a; VwGO § 114 S. 2; VwGO § 124 Abs. 2;
Fundstellen:
DAR 2011, 162
Vorinstanzen:
VG Braunschweig, vom 06.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 286/08

Vereinbarkeit der Überlassung des PKW eines Rechtsanwalts an einen Mandanten i.R.d. anwaltlichen Tätigkeit mit der an den Rechtsanwalt gerichteten Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs

OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.01.2011 - Aktenzeichen 12 LA 167/09

DRsp Nr. 2011/3060

Vereinbarkeit der Überlassung des PKW eines Rechtsanwalts an einen Mandanten i.R.d. anwaltlichen Tätigkeit mit der an den Rechtsanwalt gerichteten Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs

Der an einen Rechtsanwalt gerichteten Anordnung, für sein Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen, steht nicht entgegen, dass der betreffende PKW nach Angaben des Betroffenen im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit Mandanten zur Verfügung gestellt wird.

Normenkette:

BRAO § 3; BRAO § 43a Abs. 2; GG Art. 12; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3; StVZO § 31a; VwGO § 114 S. 2; VwGO § 124 Abs. 2;

Gründe

Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs.