Alleinhaftung des in einer Einbahnstraße rückwärts fahrenden Gegners

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... hat durch das Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße in einem besonders schweren Maß gegen § 9 Abs. 5 StVO verstoßen.

Hier kommt es nicht darauf an, ob ein Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße nicht schon generell unzulässig ist; jedenfalls durfte sich Ihr... Versicherungsnehmer... zu einem solch gefährlichen Verkehrsmanöver nur bei Ausschluss jeder Gefährdung anderer, in ganz begrenztem Umfang und bei zwingender Notwendigkeit entschließen.  

Mein im nachfolgenden Verkehr herankommender Mandant durfte besonders stark darauf vertrauen, dass Ihr... Versicherungsnehmer... die ihr... obliegenden erhöhten Sorgfaltspflichten auch beachten werde. Auf ein Fahren in verkehrter Fahrtrichtung, und sei es auch nur ein Zurückrollen, brauchte sich mein Mandant nicht einzustellen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 04.03.1977 - 4 Ss Owi 1426/76, VRS 53, 383;