Rückwärts fahrender Gegner, von hinten herankommender Mandant

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Unfall ereignete sich im Zusammenhang mit einem Zurücksetzen des Kraftfahrzeugs durch Ihre... Versicherungsnehmer....

Mein von hinten auf derselben Fahrspur herankommender Mandant durfte darauf vertrauen, dass Ihr... Versicherungsnehmer... vor dem Beginn eines solch gefährlichen Manövers alle Maßnahmen trifft, die erforderlich sind, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen (vgl. OLG Frankfurt/M., Urt. v. 10.04.1997 - 15 U 77/96, NJW 1998, 549). Das heißt, sie/er musste beim Zurückstoßen möglichst nahe am rechten Fahrbahnrand mit einer den Sichtverhältnissen angepassten, erforderlichenfalls äußerst geringen Geschwindigkeit und in ständiger Bremsbereitschaft fahren, dabei den von rückwärts herannahenden Verkehr ständig beobachten und sofort anhalten, sobald das Fahrzeug meines Mandanten in den Gefahrenbereich des Wagens geriet (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 9 StVO Rdnr. 51).

Demgegenüber trifft meinen Mandanten lediglich die Haftung aus der Betriebsgefahr. Sie haften mit 80 %.