Zurücksetzen im Sinne der Vorwärtsfahrt

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... hatte beim Zurücksetzen des Fahrzeugs zunächst die linke Straßenseite i.S.d. Vorwärtsfahrt benutzt und war dann kurz vor Eintreffen meines von hinten kommenden Mandanten auf dessen rechte Fahrbahn hinübergewechselt.

Damit hat Ihr... Versicherungsnehmer... gegen die Regeln des § 9 Abs. 5 StVO verstoßen und den Unfall überwiegend verschuldet.

Das Rückwärtsfahren hat sich wegen der damit verbundenen Risiken auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und hat grundsätzlich auf der Fahrbahn der Vorwärtsfahrt, also rechts, zu erfolgen.

Damit wird sowohl das den fließenden Verkehr gefährdende Hinüberwechseln auf die andere Straßenseite vermieden als auch dem Erfordernis Rechnung getragen, dass bei der Rückwärtsbewegung ein möglichst geringer Teil der Fahrbahn in Anspruch genommen werden soll.

Dabei wird hier nicht verkannt, dass mein Mandant angesichts der von Ihr... Versicherungsnehmer... geschaffenen unklaren Ver­kehrslage stets bremsbereit hätte fahren müssen (vgl. KG, Urt. v. 04.02.2002 - 12 U 111/01, VRS 104, 24).

Insgesamt jedoch ist das Verschulden meines Mandanten angesichts des grob verkehrswidrigen Verhaltens Ihre... Versicherungsnehmer...