Zusammenstoß auf öffentlichem Parkplatz, Fahrzeug auf Fahrbahn und Ausparkender

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

fest steht lediglich, dass sich der Unfall beim Rückwärtsausparken meines Mandanten ereignete, wobei er mit Ihre... die Parkplatzfahrbahn benutzenden Versicherungsnehmer... zusammenstieß.

Der nähere Unfallhergang ist ungeklärt.

Bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich der Unfall auf einem öffentlichen Parkplatz ereignete. In einem solchen Verkehrsraum wird das allgemeine Tempo durch den Park- und Verladebetrieb bestimmt, der einer zügigen Fahrweise entgegensteht, und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer ist dort dadurch in Anspruch genommen, dass sie eine Parklücke suchen und damit beschäftigt sind, auf engem Raum ein- und ausparken. Die geringen Geschwindigkeiten erfordern keine strengen automatisch anwendbaren Regeln, sondern es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. LG Saarbrücken, Urt. v. 19.07.2013 - 13 S 61/13, DAR 2013, 520; OLG München, Urt. v. 23.03.2018 -10 U 2647/17, Beck-RS 2018, 4497).