Alleinhaftung des Rückwärtsfahrenden bei aus einem Grundstück ausfahrenden Mandanten

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... ist über eine Strecke von 10-15 Metern auf einer Richtungsfahrbahn einer mehrspurigen Straße rückwärts gefahren, um in eine Parklücke zu gelangen.

Sie/Er hat damit in hohem Maß grob fahrlässig gehandelt und die einem als Rückwärtsfahrer obliegende äußerste Sorgfalt vermissen lassen (§ 9 Abs. 5 StVO).

Meinen Mandanten trifft zwar ebenso die Verpflichtung, sorgfältig und unter Beachtung des fließenden Verkehrs aus dem Grundstück in die Straße einzufahren. Er braucht gleichwohl nicht damit zu rechnen, dass sich ein weiterer Verkehrsteilnehmer rückwärts auf der Richtungsfahrbahn der Parklücke nähert.

Ihre... Versicherungsnehmer...