Alleinhaftung des Rückwärtsfahrenden bei Kreuzungszusammenstoß

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... ist rückwärts in die Richtungsfahrbahn eingefahren, um zu einem Halteplatz zu gelangen.

Mein in den Kreuzungsbereich einfahrender Mandant bemerkte das Rückwärtsfahrmanöver zu spät.

Ihr... Versicherungsnehmer... hat sich in hohem Maße leichtsinnig verhalten. Sie/Er hat die als Rückwärtsfahrer ohnehin anzusetzende äußerste Sorgfalt nicht beachtet.

Mein Mandant, der in eine Richtungsfahrbahn eingefahren ist, darf darauf vertrauen, dass der Verkehr so abläuft, wie es die Richtungsfahrbahn vorschreibt, hier also von rechts nach links (KG, Urt. v. 05.01.1981 - 3 Ws (B) 370/80, VRS 60, 382).

Der Betriebsgefahr des Fahrzeugs meines Mandanten kommt gegenüber der besonders gefährlichen Fahrweise Ihr... Versicherungsnehmer... und deshalb grob fahrlässigen Verhaltens kein nennenswertes Gewicht zu (vgl. KG, Urt. v. 20.02.1992 - 22 U 1320/91, VersR 1993, 711).  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

 

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