Anforderungen an die Feststellungen bedingten Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt
OLG Bamberg, Beschluss vom 23.10.2018 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1379/18
DRsp Nr. 2018/18106
Anforderungen an die Feststellungen bedingten Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt
Die Annahme einer vorsätzlichen Tatbegehung nach § 24a I StVG setzt eine umfassende Gesamtwürdigung aller indiziell relevanten Umstände des Einzelfalles voraus. Zwar kann insoweit auch ein bestimmtes Nachtatverhalten von Bedeutung sein, jedoch darf allein aus einem selbst mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unternommenen Versuch, sich einer drohenden Polizeikontrolle zu entziehen, noch nicht auf ein (bedingt) vorsätzliches Handeln des Betroffenen geschlossen werden. (Rn. 4)