Checkliste: Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit i.S.d.
Führerscheinklausel des
D.1.3
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Besteht eine versicherungsrechtliche
Obliegenheit im Sinne einer Anzeigenobliegenheit i.S.v. E 1.1
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ja |
nein |
Haben Sie den Versicherungsvertrag und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden
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Nachträge und ggf. laufende Widerspruchsfrist beachten |
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Die Muster
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Entspricht Text der
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dann liegt rechtlich wirksame Obliegenheit vor |
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Ist abweichender Text enthalten? |
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dann rechtliche Wirksamkeit der Obliegenheit überprüfen. |
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Haben Sie überprüft, ob gegen eine Obliegenheit verstoßen wurde? |
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Ist diese Obliegenheit objektiv oder subjektiv tatsächlich verletzt? |
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- bei VN/Halter/Eigentümer: Leistungsfreiheit nur bei eigener Handlung |
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- mitversicherte Personen haften wie VN, F.1
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- Repräsentanten lassen auch den Repräsentierten haften. |
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Haben Sie eine Wirksamkeitskontrolle der Obliegenheiten vorgenommen? |
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Ist die Obliegenheit nach den §§ 305-310 BGB gültig? |
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Hält sich die vertragliche Obliegenheit im gesetzlich erlaubten Rahmen? |
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- Haftpflichtversicherung: § 28 VVG 2008; § 4 PflVG;
§ 5 KfzPflVV; D.1.3
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