Checkliste: Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit i.S.d. Aufklärungsklausel des § 7 I AKB nach dem neuen VVG?

Checkliste: Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit im Sinne der Aufklärungsklausel des E.1.3 AKB 2008?

 

 

ja

nein

Hat sich der Versicherer erkennbar zum Einwand des Obliegenheiten-verstoßes entschlossen und das dem Versicherungsnehmer gegenüber deutlich artikuliert (BGH v. 26.01.2005 - IV ZR 239/03)?
Haben Sie den Versicherungsvertrag und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden AVB überprüft?
Nachträge und ggf. laufende Widerspruchsfrist beachten.
 
 
Die Muster-AKB des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft müssen von den Versicherern nicht verwendet werden.
 
 
Entspricht Text der AVB dem der Muster-AKB?
dann liegt rechtlich wirksame Obliegenheit vor
 
 
Ist abweichender Text enthalten?
 
 
Dann rechtliche Wirksamkeit der Obliegenheit überprüfen
 
 
Haben Sie einen Verstoß gegen die Obliegenheit geprüft?
Ist diese Obliegenheit objektiv und so gefordert subjektiv tatsächlich verletzt?
Bei Versicherungsnehmer/Halter/Eigentümer: Leistungsfreiheit nur bei eigener Handlung.
 
 
Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu den Pflichten des Versicherungsnehmers sinngemäße Anwendung, F.1 AKB 2008
 
 
Repräsentanten lassen auch den Repräsentierten haften.
 
 
Hat die Obliegenheitsverletzung im Versicherungsfall vorgelegen E.1.3 AKB 2008 (BGH, VersR 1981, 173)?
Haben Sie eine Wirksamkeitskontrolle der Obliegenheiten vorgenommen?