Checkliste: Haftungsrecht (Tötung)

Checkliste: Prüfung der Haftung bei Tötung

 

 

ja

nein

Ansprüche aus übergegangenem Recht?
Auf den oder die Erben gehen alle Ansprüche über, die in der Person des Verstorbenen entstanden sind.

 

 

Im Bestreitensfall der Rechtsnachfolge muss ein Erbschein (Kosten trägt dann die Gegenseite) beigebracht werden.

 

 

Schmerzensgeld (des Getöteten, so angefallen).

 

 

Sachschäden.

 

 

Mitverschulden des Getöteten wird berücksichtigt.

 

 

Rechtsschutz bei abgetretenen Rechten fraglich.

 

 

Ansprüche aus eigenem Recht?
Kosten der Beerdigung

 

 

Beerdigungsakt

 

 

Sterbeurkunde

 

 

Traueranzeigen

 

 

Kränze

 

 

Blumen und Sargschmuck

 

 

Überführungskosten der Leiche

 

 

Trauerkleidung (strittig)

 

 

Kosten für Grabstelle und Grabstein (regelmäßig nur Erstausstattung mit Einzelgrabstein)

 

 

Laufende Pflege (strittig, regelmäßig nein)

 

 

Unterhaltsschaden des Ehegatten, § 1360 BGB

 

 

Unterhaltsschaden des geschiedenen Ehegatten, § 1570 BGB

 

 

Unterhaltsschaden der ehelichen Kinder, §§ 1601 ff. BGB

 

 

Unterhaltsschaden der nicht ehelichen Kinder, § 1615a BGB

 

 

Unterhaltsschaden der für ehelich erklärten oder adoptierten Kinder, § 1754 BGB

 

 

Ausgleich nur des gesetzlich geschuldeten Unterhalts (tatsächlich erbrachter Unterhalt ohne Bedeutung)