Checkliste: Wann ist ein Anscheinsbeweis gegeben?

Checkliste: Wann ist ein Anscheinsbeweis gegeben?

 

 

ja

nein

Liegt ein typischer Geschehensablauf vor?
Ist der Geschehensablauf nach allgemeiner Lebenserfahrung nur durch eine bestimmte Kausalkette zu erklären?
Steht dieser Geschehensablauf zur vollen Überzeugung des Gerichts gem. § 286 ZPO fest? (BGH, Urt. v. 18.10.1988 - VI ZR 223/87, DAR 1989, 23)
Ist der Gegenbeweis möglich bei voller Beweislast beim Anspruchsteller?
Es muss die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs gegeben sein (BGH, Urt. v. 17.01.1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723). Gegenbeweis ist gleichfalls tatrichterliche Würdigung.

 

 

 

 

Rechtsfolgen:

Besteht ein derartiger, unerschütterlicher Anscheinsbeweis, muss er vom Gericht angewandt werden (Revisionskontrolle ist möglich).

 

 

Die richterliche Überzeugungsbildung geschieht im Rahmen des § 286 ZPO. Das Gericht ist an Denk-, Natur- und Erfahrungsgesetze gebunden, ansonsten bestehen regelmäßig keine Beweisregeln.

 

 

Nötig ist eine persönliche Gewissheit, die "Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen" (BGH, Urt. v. 17.02.1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245; BGH, Urt. v. 18.01.2000 - VI ZR 375/98, NJW 2000, 953)