Checkliste: Gefährdungshaftung

Checkliste: Gefährdungshaftung

 

 

ja

nein

Liegt begrifflich ein Kraftfahrzeug (Definition § 1 Abs. 2 StVG) vor?
Ist die Haftung ausgeschlossen (Maximalgeschwindigkeit nicht über 20 km/h, § 8 1. Alt. StVG)?
Liegt ein Betrieb des Kfz (§ 7 Abs. 1 Satz 1 StVG; abgrenzen zu "Gebrauch” mit bloßer Verschuldenshaftung) vor?
-      mit Kraftfahrzeug verbundener Anhänger (§ 7 Abs. 1 Satz 1 StVG)?
-      Be- und Entladevorgang: StVG-Haftung möglich.

 

 

Liegt Haltereigenschaft vor?
Der Halterbegriff (Eigentum hat nur indizielle Bedeutung) ist ein Doppelbegriff: für eigene Rechnung im Gebrauch und die entsprechende Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug haben.

 

 

 

 

Liegen Sonderfälle vor? (Vermietung, u.a.)
Liegt ein Fall der Unabwendbarkeit, § 17 Abs. 3 StVG vor?
"Idealfahrer”; mehrere Stufen der Betriebsgefahr: einfache, erhöhte, verminderte), Mitverursachung des Geschädigten. Die Regelungen der Unabwendbarkeit gelten nur im Rahmen der Ausgleichspflicht zwischen Kraftfahrzeugen, § 17 Abs. 1, 2 StVG und Anhängern, Tieren und Eisenbahnen, § 17 Abs. 4 StVG.

 

 

Handelt es sich um die Schädigung eines Dritten?
Es bleibt bei dem Haftungsgrund des § 7 StVG mit dem Haftungsausschluss der höheren Gewalt. Mithaftungseinwand über § 254 BGB; § 9 StVG bleibt möglich.