Checkliste: Liegt Haftung nach dem NATO-Truppenstatut vor? |
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ja |
nein |
Sind Stationierungstruppen betroffen (nicht für Bundeswehr)? |
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Trat der Schaden in Ausübung des Diensts ein (nicht: Privatfahrt)?Privatfahrten ausländischer Staatsangehöriger: Diese haften persönlich samt deren Haftpflichtversicherern. |
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Liegt eine schriftliche Schadensmeldung vor? |
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Ausschlussfrist zur Anmeldung: drei Monate beim Amt für Verteidigungslasten des Schadensbezirks. |
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Absolute Ausschlussfrist: zwei Jahre |
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Frist beginnt mit Schadensereignis, nicht mit Anmeldung. |
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Anmeldefrist gilt auch für Gesamtschuldner. |
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Haben Sie die Anmeldefrist versäumt?Wiedereinsetzung entsprechend ZPO möglich. |
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Liegt absolute Verjährung vor?Frist zwei Jahre ab Schaden, außer bei Unmöglichkeit der Schadenskenntnis. |
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Für SVT beginnt Frist mit deren Kenntnis, Schadensmeldung des Verletzten wirkt zugunsten des SVT und für Privatversicherer. |
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Wollen Sie Rechtsmittel einlegen?Klage vor Landgericht ohne Rücksicht auf Streitwerthöhe (Klage vor örtlich oder sachlich unzuständigem Gericht wirkt fristwahrend; ebenso Mahnbescheid). |
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Haben Sie die Klagefrist beachtet?Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Zustellung der Ablehnungsentscheidung des Bundesamtes für Immobilienverwaltung (zuständig seit dem 01.01.2005). |
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