Checkliste: Liegt Haftung nach dem NATO-Truppenstatut vor?

Checkliste: Liegt Haftung nach dem NATO-Truppenstatut vor?

 

 

ja

nein

Sind Stationierungstruppen betroffen (nicht für Bundeswehr)?
Trat der Schaden in Ausübung des Diensts ein (nicht: Privatfahrt)?
Privatfahrten ausländischer Staatsangehöriger: Diese haften persönlich samt deren Haftpflichtversicherern.
Liegt eine schriftliche Schadensmeldung vor?
Ausschlussfrist zur Anmeldung: drei Monate beim Amt für Verteidigungslasten des Schadensbezirks.

 

 

Absolute Ausschlussfrist: zwei Jahre

 

 

Frist beginnt mit Schadensereignis, nicht mit Anmeldung.

 

 

Anmeldefrist gilt auch für Gesamtschuldner.

 

 

Haben Sie die Anmeldefrist versäumt?
Wiedereinsetzung entsprechend ZPO möglich.
Liegt absolute Verjährung vor?
Frist zwei Jahre ab Schaden, außer bei Unmöglichkeit der Schadenskenntnis.
Für SVT beginnt Frist mit deren Kenntnis, Schadensmeldung des Verletzten wirkt zugunsten des SVT und für Privatversicherer.

 

 

Wollen Sie Rechtsmittel einlegen?
Klage vor Landgericht ohne Rücksicht auf Streitwerthöhe (Klage vor örtlich oder sachlich unzuständigem Gericht wirkt fristwahrend; ebenso Mahnbescheid).

 

 

 

 

Haben Sie die Klagefrist beachtet?
Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Zustellung der Ablehnungsentscheidung des Bundesamtes für Immobilienverwaltung (zuständig seit dem 01.01.2005).