Checkliste: Haftung bei mangelndem Gurtanlegen |
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ja |
nein |
Bestand eine Gurtanlegepflicht, § 21a StVO? |
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Bestand eine Ausnahme von der Gurtanlegepflicht, § 21a StVO, § 46 StVO? |
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Lag Nichtanschnallen vor (nur vorschriftsmäßiges Anlegen genügt)?Rechtfertigt eine nicht nur kurzfristige Unterbrechung der Fahrt ein Nichtanschnallen? |
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War das gesetzlich vorgeschriebene Nichtanschnallen kausal für die eingetretenen Verletzungen?dann Mithaftung gegeben |
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bei Schäden durch den Sicherheitsgurt selber: Haftung des Unfallgegners aus § 7StVG, § 823BGB, § 831BGB, Vertrag oder aus Ausopferungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland (strittig s. bejahend Müller, NJW 1983, 593; Allgaier, VersR 1993, 676; Fuchs-Wissemann, DRiZ 1983, 312; verneinend: Schwabe, NJW 1983, 2370). |
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