Checkliste: Ist eine Verkehrssicherungspflicht gegeben? |
|
ja |
nein |
Liegt eine für den öffentlichen Verkehr gewidmete Verkehrsfläche (unerheblich ob nur für bestimmte Teilnehmergruppen wie Fußgänger gewidmet) vor? |
||
Liegt eine tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche vor? |
||
Liegt eine durch den Grundeigentümer willentlich ermöglichte oder auch nur geduldete Öffnung für den öffentlichen Verkehr vor? |
||
Liegen objektive Anknüpfungspunkte aus Sicht der Verkehrsteilnehmer vor (Objektiver Empfängerhorizont)? |
||
Liegt bloß eine eingeschränkte Verkehrsöffentlichkeit vor? |
||
Ist die Verkehrsöffentlichkeit zeitlich eingeschränkt? (Wirksame Unterdrückung öffentlichen Verkehrs in den Ruhezeiten) |
||
Ist die Verkehrsöffentlichkeit räumlich eingeschränkt? (Wirksame Unterbindung (Kontrollen) des öffentlichen Verkehrs) |
||
Liegt ein auf bestimmte Verkehrsteilnehmergruppen beschränkter öffentlicher Verkehr vor? |
||
Hinweis:Die widerrechtliche Benutzung durch andere Verkehrsteilnehmer nimmt der Fläche insgesamt nicht ihren öffentlichen oder nicht öffentlichen Verkehrscharakter. |
|
|
Sind folgende Kriterien erfüllt? |
||
Zugänglichkeit für jedermann. |
|
|
Oder Zugang nur für persönlich begrenzten - und auch kontrollierten - Personenkreis (dann keine Verkehrsöffentlichkeit)? |
|
|
Eigentum an Grundfläche grundsätzlich ohne Bedeutung. |
|
|
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|