Autor: Felix Koehl |
Die Gerichte und Verwaltungsbehörden teilen rechtskräftige Entscheidungen dem Kraftfahrt-Bundesamt mit. Das Kraftfahrt-Bundesamt trägt diese und die sich daraus ergebenden Punkte in seine Datei ein. Erreichen die Punkte die jeweiligen Sanktionsstufen, unterrichtet das KBA die Verwaltungsbehörden schriftlich, §
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