Das beim Kraftfahrt-Bundesamt geführte Punktekonto

Autor: Felix Koehl

Die Gerichte und Verwaltungsbehörden teilen rechtskräftige Entscheidungen dem Kraftfahrt-Bundesamt mit. Das Kraftfahrt-Bundesamt trägt diese und die sich daraus ergebenden Punkte in seine Datei ein. Erreichen die Punkte die jeweiligen Sanktionsstufen, unterrichtet das KBA die Verwaltungsbehörden schriftlich, § 3 Abs. 2 VwV VZR.

Unverbindlichkeit des Punktekontos