I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach den §§ 41 Abs. 2, 49 StVO in Verbindung mit §§ 24, 25 StVG zu einer Geldbuße von 500 DM verurteilt und außerdem ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Amtsgericht ausgeführt:
"Der Betroffene ist Vertriebsleiter und Prokurist der Firma S-S-Technik GmbH. Er hat eine jährliche Fahrleistung von 30.000 bis 50.000 km.
Am 15.12.1999 wurde gegen ihn ein Bußgeldbescheid wegen einer am 22.10.1999 begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h erlassen. Dieser Bußgeldbescheid ist seit dem 16.03.2000 rechtskräftig.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|