Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ersatzleistung kann nicht auf den im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Netto-Wiederbeschaffungswert begrenzt werden, auch wenn in der vorliegenden Händlerrechnung eine Umsatzsteuer nicht ausgewiesen ist.
In diesem Fall ist nach der Begründung des Gesetzgebers (BT-Drucks. 4/752, S. 320) die Differenz zwischen Händlereinkaufs- und Händlerverkaufspreis, wie sie den einschlägigen Veröffentlichungen nach DAT bzw. Schwacke zu entnehmen ist und sich hiernach im vorliegenden Fall auf ... Euro beläuft, dem Umsatzsteuersatz unterworfen. Zusätzlich zum Netto-Wiederbeschaffungswert sind dem gemäß 19 % hieraus, das sind ... Euro, zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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