Berechnung nach dem Preis eines Neufahrzeugs bei Laufleistung unter 1.000 km

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Fahrzeugschaden ist auf der Basis der Beschaffung eines fabrikneuen Fahrzeugs zu berechnen, da der Wagen meiner Partei zum Unfallzeitpunkt eine Laufleistung von weniger als 1.000 km aufgewiesen hat. Unter dieser Voraussetzung ist der Anspruch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt.  

Hieraus folgt zugleich, dass bei einer derart geringen Fahrleistung der Neufahrzeugpreis ohne Abzug eines durch die Benutzung eingetretenen Wertverlusts zu erstatten ist.  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt