Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mandant hat durch die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nicht gegen seine ihn treffende Schadensminderungspflicht verstoßen.
Die Benutzung eines Mietwagens indiziert grundsätzlich schon ein entsprechendes berechtigtes Bedürfnis auf Seiten des Geschädigten. Dementsprechend haben die nachfolgend aufgeführten Gerichte auf eine Erstattungsverpflichtung des Schädigers erkannt, auch wenn die tägliche Fahrleistung mit dem Ersatzfahrzeug unter 30 Kilometern liegt:
LG Freiburg Urt. v. 10.06.1999 - 6 O. 284/98; LG Bremen - 3 O 1954/93; LG Hof - 23 S 41/93; LG Zwickau - 4 S 45/93.
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