Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Rechtschutzversicherung meines Mandanten ist auch sein eigenes Fahrzeug mitversichert. Damit ist er bezüglich des Mietwagenrisikos so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis gestanden hätte.
Es besteht Einigkeit darüber, dass der Aufwand für die gesondert abgeschlossene Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung nur dazu diente, ihm hinsichtlich des Mietfahrzeugs den gleichen Schutz zu bieten, den er auch bei seinem eigenen Fahrzeug hatte (LG Nürnberg-Fürth, VersR 1979, 1134). Die entsprechenden Kosten sind somit zu ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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