Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
der von Ihnen bei den Mietwagenkosten vorgenommene Abzug ist nicht begründet, da von einer Anrechnung ersparter Eigenkosten bei geringer Mietwagenbeanspruchung abzusehen ist.
Dies ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt (BGH, Urt. v. 05.02.2013 -
Wir fordern Sie daher auf, den Differenzbetrag bis zum . auszugleichen.
Sollte eine Zahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen, werden wir ohne weitere Vorankündigung gerichtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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