VG Karlsruhe - Beschluss vom 28.01.2008
9 K 3867/07
Normen:
EWGRL 91/439 Art. 8 Abs. 4 ; FeV § 46 ;

Fahrerlaubnis; EU-Ausland; Medizinisch-psychologische Untersuchung

VG Karlsruhe, Beschluss vom 28.01.2008 - Aktenzeichen 9 K 3867/07

DRsp Nr. 2008/5246

Fahrerlaubnis; EU-Ausland; Medizinisch-psychologische Untersuchung

»Europäisches Gemeinschaftsrecht verbietet es voraussichtlich nicht, eine im EU-Ausland erteilte Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entziehen, wenn die Nichteignung aufgrund einer nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis durchgeführten medizinisch-psychologischen Begutachtung anzunehmen ist.«

Normenkette:

EWGRL 91/439 Art. 8 Abs. 4 ; FeV § 46 ;

Gründe:

Der Antrag,

die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung des Landratsamtes Enzkreis vom 15.10.2007 wiederherzustellen,

ist gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO statthaft, hat aber keinen Erfolg.