OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 22.10.2001
2 Ws (B) 378/01
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 Satz 1 ; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 4 ; BKat Nr. 34.1;
Fundstellen:
DRsp II(294)329h
DAR 2002, 82

Fahrverbot; Rotlichtverstoß bei eingeschränkter Aufmerksamkeit wegen emotionaler Bewegung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.10.2001 - Aktenzeichen 2 Ws (B) 378/01

DRsp Nr. 2003/16338

Fahrverbot; Rotlichtverstoß bei eingeschränkter Aufmerksamkeit wegen emotionaler Bewegung

Ein Augenblicksversagen, das ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt, liegt nicht vor, wenn ein Rotlichtverstoß auf eingeschränkter Aufmerksamkeit wegen starker emotionaler Bewegung des Fahrers und mangelnder Vertrautheit mit dem Kraftfahrzeug beruht.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 Satz 1 ; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 4 ; BKat Nr. 34.1;

Hinweise:

Vgl. auch BayObLG (Beschluss - 1 ObOWi 646/01 - 8.1.2002, DAR 2002, 173): Fahrverbot wegen innerörtlicher Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h für einen Kraftfahrer, der sich auf dem Weg zum Krankenhaus befand, um dort seine Mutter zu besuchen, deren Gesundheitszustand sich verschlechtert hatte.

Fundstellen
DRsp II(294)329h
DAR 2002, 82