Fahrverbot; Trunkenheitsfahrt; Anforderungen an die Urteilsgründe; Möglichkeit bewusst sein; gewöhnliche Härten; außergewöhnliche Härte; Beweiswürdigung
OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2001 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 787/01
DRsp Nr. 2001/13011
Fahrverbot; Trunkenheitsfahrt; Anforderungen an die Urteilsgründe; Möglichkeit bewusst sein; gewöhnliche Härten; außergewöhnliche Härte; Beweiswürdigung
»Wenn gegen den Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen § 24 aStVG eine Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG verhängt wird, ist es nicht zu beanstanden, wenn den Urteilsgründen nicht entnommen werden kann, dass der Tatrichter sich der Möglichkeit, von der Verhängung des Fahrverbotes gegen eine Erhöhung der Geldbuße absehen zu können, bewusst war.«