Haftungsquote bei Geschwindigkeitsverringerung des vorfahrtsberechtigten Gegners, der rechts blinkt aber geradeaus fährt

 

 

 

Name der

Versicherung

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PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... hat sich mit eingeschaltetem rechten Blinklicht der Einmündung genähert und dabei ferner die Geschwindigkeit so deutlich verlangsamt, dass mein Mandant davon ausgehen musste, Ihr... Versicherungsnehmer... werde nach rechts abbiegen. Durch dieses pflichtwidrige Verhalten hat Ihr... Versicherungsnehmer... eine akute Gefahrenlage geschaffen, damit die Unfallursache gesetzt und daher den Unfall verschuldet. Der gegen Ihr... Versicherungsnehmer... zu erhebende Schuldvorwurf wiegt ungleich schwerer als die Pflichtverletzung meines Mandanten. Aus diesem Grund trifft Sie eine Haftung von 100 % (AG Hamburg, Urt. v. 02.05.2006 - 16 C 65/06, zfs 2006, 496).