Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr... Versicherungsnehmer... hatte gegenüber dem Fahrzeug meines Mandanten keinen Vorrang, auch wenn sie/er aus deren Fahrtrichtung gesehen von rechts herankam.
Nach § 10 StVO hat sich der Verkehrsteilnehmer, der über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (vgl. OLG München, Urt. v. 20.05.2011 - 10 U 3958/10).
Die Regel des § 8 Abs.1 Satz 1 StVO - also "rechts vor links" - gilt somit für diesen Fall nicht mehr (vgl. auch Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 10 StVO Rdnr. 6a).
Vielmehr ist aufgrund des Umstands, dass die Straßenverkehrsordnung die gesamten Sorgfaltspflichten Ihre... Versicherungsnehmer... aufbürdet, davon auszugehen, dass de...
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